Erklärfilm zum Qualitätsmerkmal Kinderschutz – Landkreis Ludwigsburg
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Das im Landkreis Ludwigsburg entwickelte Gütesiegel „Qualitätsmerkmal Kinderschutz“ wird an Vereine verliehen, die die „Erklärung zum Kinderschutz“ unterzeichnet haben.
Dadurch wird § 72a SGB VIII zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Vereinen erfüllt.
Auf der Homepage des Landratsamtes Ludwigsburg finden Sie zudem alle relevanten Informationen und Unterlagen dazu.