Sehr geehrte Frau Gui,
das vom Polizeirevier Böblingen sichergestellte Mobiltelefon Vivo S19 ist zur Abholung freigegeben.
Sie werden hiermit aufgefordert, dieses bis spätestens am 27.08.2026 im Polizeirevier Böblingen in 71034 Böblingen, Talstraße 50 Tel. +49 7031 13-2500
abzuholen. Bitte bringen Sie hierzu dieses Schreiben und ein gültiges Ausweisdoku-ment mit.
Sollten Sie nicht persönlich zum genannten Termin zur Abholung kommen, können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Diese muss hierzu von Ihnen schriftlich bevollmächtigt werden (siehe beigefügte Vollmacht) und eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes vorlegen.
Sollten Sie an einer Abholung kein Interesse haben oder einer Vernichtung zustim-men, teilen Sie uns dies innerhalb der hier gesetzten Frist schriftlich über die beige-fügte Eigentumsverzichtserklärung mit.
Für die Verwahrung bzw. Entsorgung sichergestellter und beschlagnahmter Gegenstände werden gemäß §§ 1, 4, 5 und 7 des Landesgebührengesetzes so-wie Nr. 15.5 des Gebührenverzeichnisses des Innenministeriums Gebühren er-hoben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugesandt.
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