Sehr geehrter Herr Ben Brik,
die vom Polizeirevier Marbach am Neckar sichergestellten / beschlagnahmten Gegen-stände ein Mobiltelefon iPhone und ein Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln sind zur Abho-lung freigegeben.
Sie werden hiermit aufgefordert, diese bis spätestens zum 27.08.2026 beim Polizeirevier Marbach am Neckar
Steinerstraße 2, 71672 Marbach am Neckar Tel. +49 7144 900-0
nach vorheriger Terminvereinbarung abzuholen. Bitte bringen Sie hierzu dieses Schreiben und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Sollten Sie nicht persönlich zum genannten Termin zur Abholung kommen, können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Diese muss hierzu von Ihnen schriftlich bevollmächtigt werden (siehe beigefügte Vollmacht) und eine Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes vorlegen.
Sollten Sie an einer Abholung kein Interesse haben oder einer Vernichtung zustim-men, teilen Sie uns dies innerhalb der hier gesetzten Frist schriftlich über die beige-fügte Eigentumsverzichtserklärung mit.
Für die Verwahrung bzw. Entsorgung sichergestellter und beschlagnahmter Gegenstände werden gemäß §§ 1, 4, 5 und 7 des Landesgebührengesetzes sowie Nr. 15.5 des Gebührenverzeichnisses des Innenministeriums Gebühren er-hoben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugesandt.
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