20260806 öffentliche Zustellung Ankündigung Verwertung
Unfallgeschehen am 19.06.2026 auf A81, Böblingen/Sindelfingen
Verwertung/Veräußerung des PKW mit dem amtl. Kennzeichen DV338PH
Sehr geehrter Herr Tchagaev,
am 19.06.2026 musste das o.g. Fahrzeug abgeschleppt werden. Mit Schreiben vom
16.07.2026 wurden Sie dazu aufgefordert mit der Abschleppfirma Hugo Hübl GmbH &
Co. KG, Dantestr. 15, 70197 Stuttgart, Tel. 0711-30095915 Kontakt aufzunehmen
und das Fahrzeug bis zum 31.07.2026 abzuholen bzw. mit Vollmacht abholen zu las-
sen.
Diese Frist haben Sie verstreichen lassen.
Wir gehen daher davon aus, dass Sie den Besitz an dem Fahrzeug aufgegeben ha-
ben. Das Unterlassen werten wir gleichzeitig als
Eigentumsaufgabe
im Sinne von § 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wie bereits mitgeteilt werden wir nun
gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz für Baden-
Württemberg (DVO PolG vom 16.09.1994 (GBI. Nr. 23 vom 21.10.1994, S. 567ff.) zur
Vermeidung weiterer unverhältnismäßig hoher Kosten die
Verwertung des Fahrzeuges von Amtswegen anordnen.
Alle mit der Verwertung verbundenen Kosten sowie die Abschleppkosten,
Standgeldkosten und angefallenen Gebühren werden wir Ihnen per Gebühren-
bescheid in Rechnung stellen.
Wir weisen Sie daraufhin, dass Sie sofern Ansprüche bzw. Rechte Dritter an diesem
Fahrzeug einschließlich Zubehör und Inhalt besteht, Sie verpflichtet sind uns dies
umgehend mitzuteilen. Sie haften für Nachteile, die den Berechtigten durch Unterlas-
sen der Angaben entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Referat Finanzen
zurück