In einem Ermittlungsverfahren beim Polizeipräsidium Ludwigsburg sind der oder die Eigentümer der unten aufgeführten Gegenstände unbekannt oder der derzeitige Aufenthalt ist nicht zu ermitteln.
Der oder die Eigentümer werden deshalb aufgefordert, ihr(e) Recht(e) binnen einer Frist von sechs Wochen (bis zum 05.12.2025) – gerechnet vom Tage dieser Bekanntmachung an – beim
Polizeipräsidium Ludwigsburg, Kriminalpolizeidirektion Böblingen
Kriminalinspektion 7 – Zentrale Finanzermittlungen –
Friedrich-Ebert-Str. 30, 71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 185740
anzumelden.
Verstreicht diese Frist ohne Anmeldung, so wird der nachstehend aufgeführte Gegenstand zu Aktenzeichen ST/1165562/2025 nach den geltenden Bestimmungen verwertet.

