Tarifstelle in der Bürokommunikation (w/m/d) Teilzeit (50%)

IHRE AUFGABEN:

vorrangig Aufgaben in der Büroorganisation u. allgemeine Bürotätigkeiten
Erstellung, Ergänzung, Auswertung usw. von Tabellen und Listen

Verschriftung von Vernehmungen nach Band, Direktdiktat und Handschrift
Bearbeitung des Posteingangs und -ausgangs Telefondienst / -vermittlung

Aktenablage und -haltung
Schreibarbeiten, z.B. Fertigung und Gestaltung von Briefen, Berichten und Aktenvermerken
sonstige Aufgaben auf Anweisung

IHRE VORAUSSETZUNGEN

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben geeigneten anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Verwaltungs- fachangestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation etc.)

WEITERE VORTEILE:

WÜNSCHENSWERT:

Sicherer Umgang mit den gängigen Microsoft-Office- Anwendungen (Outlook, Word, Excel)
Gute Rechtschreibung und Ausdrucksfähigkeit in Schrift und Sprache
Bereitschaft zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitsweise
Organisationsgeschick, Flexibilität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Sehr gute Schreibfertigkeiten

WIR BIETEN IHNEN:

Familienfreundliche Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeitgestaltung im Maße der dienstlichen Möglichkeiten Umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement Finanzielle Mobilitätsunterstützung durch das JobTicket BW sowie das JobRad BW

Sukzessive und zielgerichtete Einarbeitung Vielseitiges Aufgabengebiet rund um ein interessantes Tätigkeitsfeld
Soliden Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen

Die Gehaltszahlung erfolgt bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Link Entgelttabelle TV-L Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19,75 Stunden. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.

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