Tarifstelle in der Bürokommunikation (w/m/d) Teilzeit (75%)

IHRE AUFGABEN:

Schreibarbeiten nach Band und Direktdiktat (Vernehmungsprotokolle, Ermittlungsberichte etc.) Schreibarbeiten nach Vorlagen (insbesondere Schreiben von Strafanzeigen)

Selbstständige Ablage, Führung von Listen im Zusammenhang mit der Falschgeldsachbearbeitung Allgemeine Bürotätigkeiten (Kopieren, Einscannen von Akteninhalten)

Bedarfserhebung von Büromaterial/Formularen inkl. Ausgabe und Aussonderung
Bedienung Webshop

IHRE VORAUSSETZUNGEN

Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben geeigneten anerkannten Ausbildungsberuf (z.B. Verwaltungsfach- angestellte/r, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Kaufmann/ -frau für Bürokommunikation etc.)

 

WÜNSCHENSWERT:

Gute Kenntnisse in den Microsoft-Office-Anwendungen (Outlook, Word, Excel).
Gute Rechtschreibung und Ausdruckfähigkeit in Schrift und Sprache.

Bereitschaft zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeitsweise.
Organisationsgeschick, Flexibilität und Zuverlässigkeit.

WIR BIETEN IHNEN:

Familienfreundliche Rahmenbedingungen wie flexible Arbeitszeitgestaltung im Maße der dienstlichen Möglichkeiten Umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement Finanzielle Mobilitätsunterstützung durch das JobTicket BW sowie das JobRad BW

Sukzessive und zielgerichtete Einarbeitung Vielseitiges Aufgabengebiet rund um ein interessantes Tätigkeitsfeld
Soliden Arbeitsplatz mit planbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen

Die Gehaltszahlung erfolgt bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder. Link Entgelttabelle TV-L Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 29,63 Stunden. Das Polizeipräsidium Ludwigsburg gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Es steht Ihnen frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine evtl. vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren Berücksichtigung finden soll.

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