Letztmalige Aufforderung, Pascal Ralph, Dillenseger, iPhone

Öffentliche Zustellung

POLIZEIPRÄSIDIUM LUDWIGSBURG

VERWALTUNG

PP Ludwigsburg, Friedrich-Ebert-Str. 30, 71638 Ludwigsburg

Öffentliche Zustellung Datum 04.11.2025

Herrn Name Referat Finanzen

Rascal Ralph Dillenseger

Durchwahl 07141/18-5984

Beethovenstraße 53

E-Mail OE ludwigsburg.pp.vw.fin@polizei.bwl.de

71083 Herrenberg

Letzte Aufforderung zur Abholung – Verwertung

Sehr geehrter Herr Dillenseger,

Sie wurden am 21.08.2025 vom Polizeirevier Herrenberg schriftlich aufgefordert, Ihren von

uns verwahrten Gegenstand (iPhone) abzuholen.

Dieser Aufforderung sind Sie bis heute nicht nachgekommen.

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, sich bis zum 13.11.2025 im

Polizeirevier Herrenberg

Alzentalstraße 1

71083 Herrenberg

nach vorheriger Terminvereinbarung einzufinden und sich um die Abholung oder gegebe-

nenfalls Verwertung zu kümmern. Bitte bringen Sie hierzu dieses Schreiben und ein gültiges

Ausweisdokument mit.

Sollten Sie auch diese Frist verstreichen lassen, gehen wir davon aus, dass Sie die von uns

verwahrten Gegenstände nicht wiederhaben wollen. Dies wird als Eigentumsaufgabe im

Sinne des § 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches gewertet. In diesem Fall ist gemäß § 3 Abs.

2 Nr. 2 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz Baden-Württemberg zur Vermei-

dung weiterer unverhältnismäßig hoher Kosten die Verwertung/Vernichtung anzuordnen.

Friedrich-Ebert-Str. 30 · 71638 Ludwigsburg · Telefon 07141 / 18-9 · Telefax 07141 / 150 157 4

ÖPNV-Anschluss: LandratsamtFür die Verwahrung bzw. Vernichtung/Entsorgung sichergestellter und beschlagnahm-

ter Gegenstände werden gemäß §§ 1, 4, 5 und 7 des Landesgebührengesetzes sowie

Nr. 15.5 des Gebührenverzeichnisses des Innenministeriums Gebühren erhoben.

Vorliegend entstehen Ihnen bereits seit der ersten Aufforderung zur Abholung

Gebühren, welche sich bis zur tatsächlichen Abholung oder entsprechender

Verwertung weiter erhöhen. Mit Ablauf des genannten Abholtermins wird Ihnen

ein entsprechender Gebührenbescheid separat zugesandt. Weitere Kosten, wel-

che im Zusammenhang mit der Verwertung entstehen, sind ebenfalls von Ihnen

zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Referat Finanzen

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