In mehreren Ermittlungsverfahren beim Polizeipräsidium Ludwigsburg sind der oder die Eigentümer der unten aufgeführten Gegenstände unbekannt oder der derzeitige Aufenthalt ist nicht zu ermitteln. Der oder die Eigentümer werden deshalb aufgefordert, ihr(e) Recht(e) binnen einer Frist von sechs Wochen – gerechnet vom Tage dieser Bekanntmachung an – beim