

Öffentliche Zustellung Datum 17.11.2025
Lokender Tarar Name Referat Finanzen
Prenzlauer Allee 175
Durchwahl 07141/18-5984
Etage 4 rechts
E-Mail OE ludwigsburg.pp.vw.fin@polizei.bwl.de
10409 Berlin
Letzte Aufforderung zur Abholung – Verwertung
Sehr geehrter Herr Tarar,
Sie wurden am 25.09.2025 vom Polizeirevier Ludwigsburg schriftlich aufgefordert, Ihren von
uns verwahrten Gegenstand (Fahrrad Cycle Eco Rad Runner 2) abzuholen.
Dieser Aufforderung sind Sie bis heute nicht nachgekommen.
Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf, sich bis zum
25.11.2025
beim Polizeirevier Ludwigsburg
in der Stuttgarter Straße 26-28, 71638 Ludwigsburg
nach vorheriger Terminvereinbarung einzufinden und sich um die Abholung oder gegebe-
nenfalls Verwertung zu kümmern. Bitte bringen Sie hierzu dieses Schreiben und ein gültiges
Ausweisdokument mit.
Sollten Sie auch diese Frist verstreichen lassen, gehen wir davon aus, dass Sie die von uns
verwahrten Gegenstände nicht wiederhaben wollen. Dies wird als Eigentumsaufgabe im
Sinne des § 959 des Bürgerlichen Gesetzbuches gewertet. In diesem Fall ist gemäß § 3 Abs.
2 Nr. 2 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz Baden-Württemberg zur Vermei-
dung weiterer unverhältnismäßig hoher Kosten die Verwertung/Vernichtung anzuordnen.
Friedrich-Ebert-Str. 30 · 71638 Ludwigsburg · Telefon 07141 / 18-9 · Telefax 07141 / 150 157 4
ÖPNV-Anschluss: LandratsamtFür die Verwahrung bzw. Vernichtung/Entsorgung sichergestellter und beschlagnahm-
ter Gegenstände werden gemäß §§ 1, 4, 5 und 7 des Landesgebührengesetzes sowie
Nr. 15.5 des Gebührenverzeichnisses des Innenministeriums Gebühren erhoben.
Vorliegend entstehen Ihnen bereits seit der ersten Aufforderung zur Abholung
Gebühren, welche sich bis zur tatsächlichen Abholung oder entsprechender
Verwertung weiter erhöhen. Mit Ablauf des genannten Abholtermins wird Ihnen
ein entsprechender Gebührenbescheid separat zugesandt. Weitere Kosten, wel-
che im Zusammenhang mit der Verwertung entstehen, sind ebenfalls von Ihnen
zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat Finanzen
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