Ankündigung Abholung, Artem Rakoshi, Fahrzeugschlüssel, Zulassungsbescheinigung I und II, sowie Kennzeichen LL-AX 126

Aufforderung Abholung Öffentliche Zustellung

Eigentumsverzichtserklärung

Vollmacht zur Abholung

POLIZEIPRÄSIDIUM LUDWIGSBURG

VERWALTUNG

PP Ludwigsburg, Friedrich-Ebert-Straße 30, 71638 Ludwigsburg

Öffentliche Zustellung

Artem Rakoshi

Großdorfer Straße 36

87549 Rettenberg

Datum 18.11.2025

Name Referat Finanzen

Durchwahl 07141/18-5984

E-Mail Ludwigsburg.pp.vw.fin@polizei.bwl.de

Aufforderung zur Abholung verwahrter Gegenstände

Sehr geehrter Herr Rakoshi,

die von der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg sichergestellte(n) / beschlagnahm-

te(n) Gegenstand/Gegenstände

– Fahrzeugschlüssel des Pkws VW Golf, blau, FIN WVWZZZ1JZ1W667715

– Zulassungsbescheinigung I und II des genannten Fahrzeugs

– Kennzeichenschilder LL-AX 126

sind zur Abholung freigegeben.

Sie werden hiermit aufgefordert, diese/n bis spätestens am

28.11.2025

Bei der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg

Pfaffenwaldring 1

70569 Stuttgart

abzuholen. Bitte bringen Sie hierzu dieses Schreiben und ein gültiges Ausweisdoku-

ment mit.

Sollten Sie nicht persönlich zum genannten Termin zur Abholung kommen, können

Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Diese muss hierzu von Ihnen

schriftlich bevollmächtigt werden (siehe beigefügte Vollmacht) und eine Kopie Ihres

gültigen Ausweisdokumentes vorlegen.

Sollten Sie an einer Abholung kein Interesse haben oder einer Vernichtung zustim-

men, teilen Sie uns dies innerhalb der hier gesetzten Frist schriftlich über die beige-

fügte Eigentumsverzichtserklärung mit.

Friedrich-Ebert-Str. 30 71638 Ludwigsburg Telefon 07141/18-9 Telefax 07141/150 1574 ludwigsburg.pp.vw.fin@polizei.bwl.de

ÖPNV-Anschluss: Landratsamt (Linie 521)– 2 –

Für die Verwahrung bzw. Entsorgung sichergestellter und beschlagnahmter

Gegenstände werden gemäß §§ 1, 4, 5 und 7 des Landesgebührengesetzes so-

wie Nr. 15.5 des Gebührenverzeichnisses des Innenministeriums Gebühren er-

hoben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Referat Finanzen

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